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Kontroversen statt Überwältigung und Indoktrination

Beutelsbacher Konsens

Der „Beutelsbacher Konsens“ formuliert das Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Teilnehmenden-Orientierung als zentrale Grundsätze für die politische Bildungsarbeit. Der Beutelsbacher Konsens stellt ein zentrales Leitbild politischer Bildungsarbeit dar. VON JAN HARIG & MALTE HOLLER

Auf Einladung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg kamen im Herbst 1976 Fachleute der Politikdidaktik im schwäbischen Beutelsbach zusammen, um grundlegende Fragen zur inhaltlichen und didaktischen Ausrichtung ihrer Profession zu besprechen. Die damalige Fachdiskussion fand vor dem Hintergrund gesellschaftspolitischer Veränderungen statt, bei denen nicht zuletzt das intellektuelle und politische Selbstverständnis der Bundesrepublik verhandelt wurde. In der Politikdidaktik hatte sich der Streit unter anderem an der Veröffentlichung neuer Richtlinien und Lehrpläne für politische Bildung in Hessen und Nordrhein-Westfalen Anfang der 1970er Jahre entzündet. Im Mittelpunkt der Debatte standen dabei aber vor allem unterschiedliche Wissenschaftsverständnisse und Fragen nach Positionierungen und Gestaltungsspielräumen im Rahmen der politischen Bildung, etwa hinsichtlich des Ideals „emanzipatorischer Bildung“ und der Frage nach Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen und Institutionen.

Auch auf der Fachtagung in Beutelsbach wurden diese Fragen kritisch durch das anwesende Fachpublikum diskutiert und die Ergebnisse ein Jahr später in einem Sammelband veröffentlich. Die Formulierung des sogenannten Beutelsbacher Konsenses geht dabei auf einen Aufsatz des Politikwissenschaftlers Hans-Georg Wehling zurück, der die Tagung begleitete. Er versuchte den Minimalkonsens zu formulieren, auf den sich seiner Meinung nach alle Beteiligten nach intensiver Diskussion einigen konnten.

Dazu formulierte er drei Grundsätze der politischen Bildung1:

 

  1. Überwältigungsverbot. Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinn erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbstständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
  2. [Kontroversitätsgebot.] Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muß auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zu Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d.h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.
    Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.
  3. [Teilnehmenden-Orientierung.] Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was aber eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. […]

 

Diese drei Grundsätze sind, obwohl nie offiziell verabschiedet oder beschlossen, noch heute richtungsweisend und gelten gemeinhin als zentrales Leitbild der politischen Bildung. Dennoch ist der Beutelsbacher Konsens nicht gänzlich unumstritten, denn insbesondere das Kontroversitätsgebot lässt Raum für weitere Diskussionen. Wie zum Beispiel soll politische Bildung mit demokratiefeindlichen Standpunkten umgehen? Sind auch rechtsextreme und andere menschenfeindliche Ansichten als legitimer Teil des demokratischen Meinungsspektrums anzusehen und gleichberechtigt zu erörtern? Oder sollte politische Bildungsarbeit derartige Einstellungen von vornherein als gar nicht erst diskussionswürdig behandeln?

Gerade die pädagogische Bearbeitung von Antisemitismus und anderen Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verlangt nach einer unmissverständlichen Position der Lehrenden. Antisemitismus ist eben kein akzeptabler Bestandteil demokratischer Diskussionskultur und ist mit einer demokratisch verfassten Zivilgesellschaft unvereinbar. Jedoch sind Sprechverbote und moralisierende Erwartungshaltungen hier nicht unbedingt hilfreich. Stattdessen sollten Grenzen deutlich markiert, diese aber auch nachvollziehbar begründet werden.

 

Jan Harig ist Mitbegründer und war bis 2019 Redakteur von „Anders Denken – Die Onlineplattform für Antisemitismuskritik und Bildungsarbeit“

Malte Holler ist Mitbegründer und war bis 2019 Redakteur von „Anders Denken – Die Onlineplattform für Antisemitismuskritik und Bildungsarbeit“

Anmerkungen

1 Hans-Georg Wehling: Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch, in: Siegfried Schiele/Herbert Schneider (Hg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart 1977, S. 173-184, hier S. 179f.

 

Zum Weiterlesen

Kerstin Pohl: Kontroversität: Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung? In: Dossier Politische Bildung. Hg. von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) 2015. Online

Siegfried Schiele/Herbert Schneider (Hg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart 1977.

Siegfried Schiele/Herbert Schneider (Hg.): Reicht der Beutelsbacher Konsens? Schwalbach/Ts. 1996.

Bernhard Sutor: Politische Bildung im Streit um die „intellektuelle Gründung“ der Bundesrepublik Deutschland. Die Kontroversen der siebziger und achtziger Jahre. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B45 (2002), S. 17-27. Online/PDF

Benedikt Widmaier/Peter Zorn (Hg.): Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung. Bonn 2016.

 

 

Bildnachweis: flo-flash / photocase.de

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